Kynologischer Klub Böblingen e.V.
   

Begleithundegruppe 

Aufbau einer Begleithundeprüfung (BH)

In dieser Gruppe werden die Mensch-Hund-Teams auf die Ablegung der Begleithundeprüfung vorbereitet. Eine bestandene Begleithundeprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an allen Turnieren und Prüfungen.

Wir arbeiten mit positiver Verstärkung wie Spielzeug oder auch mit Leckerli. Starkzwangmittel sind bei uns verboten!

Teilnehmen können Hunde jeder Rasse ab einem Alter von ca. 8 Monaten. Voraussetzung bei der Basisgruppe I ist ein schon bestehender Grundgehorsam des Hundes. Die Hundehalter sollten den festen Willen haben, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes, die Begleithundeprüfung abzulegen.

Das Training beinhaltet z.B. folgende Themen:

-       Grundgehorsam verbessern und festigen

-       Führigkeit des Hundes mit und ohne Leine

-       Die schnelle korrekte Ausführung verschiedener Kommandos (Sitz, Platz, Abrufen oder Ablage) 

-       Straßenverkehrsübung

-       Diverse weitere Übungen zum Aufbau einer guten Unterordnung 

-    Aufbau zur BGH (Begleithundeprüfung 1,2 oder 3)

WICHTIG FÜR DAS TRAINING: den Hund bitte an einer 1 Meter Leine und einem Halsband führen, und etwas zum Belohnen (z.B. Spielzeug oder Leckerli) mitbringen. 

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Die Begleithundeprüfung ist in allen Vereinen des VDH eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.

Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. Agility, Obedience, Turnierhundesport (THS) oder Fährtenarbeit (FH). Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung im Verkehr bzw. der Öffentlichkeit. Vor der Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes (Unbefangenheitsprobe/Wesenstest), die auch während der gesamten Prüfung weiterhin beurteilt wird. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.

Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. 

Vor dem praktischen Teil der Prüfung hat der Hundeführer einen schriftlichen Sachkundenachweis zu erbringen (falls nicht schon vorhanden). Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies oder Spielzeug abgelegt werden. 

Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. 

Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. 

Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, durchgehen einer Menschengruppe, Sitz aus der Bewegung und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch-Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen.

Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.

Siehe Downloads! 



 

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